Bleiberecht für alle Afghaninnen und Afghanen! – Für eine offene Gesellschaft!

Aufruf zur landesweiten Demonstration am 10. Juni 2017 – 12:00 Uhr – vom Hauptbahnhof zum Landeshaus Kiel, und zur Mahnwache am 6. Juni anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages, 9:30 – 11:00 Uhr, vorm Landeshaus – Düsternbrooker Weg 70 – Kiel

Am 13. Mai 2017 endete der schleswig-holsteinische Abschiebestopp nach Afghanistan. Auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Landesregierungsbildung wird nun auch für ausreisepflichtige afghanische Geflüchtete in Schleswig-Holstein die Zukunft unklar und bedrohlich. Die Unterzeichner*innen dieses Aufrufs haben die gelaufene Entscheidung für einen Abschiebestopp begrüßt und fordern die künftige Landesregierung dringend auf, auch in Zukunft auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten und sich diesbezüglich gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern stark zu machen.

Im Dezember 2016 hat der hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) auf Anfrage des Bundesinnenministeriums festgestellt, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem bewaffneten Konflikt betroffen sei. Sichere und zumutbare interne Schutzalternativen seien nicht gegeben. Laut Jahresbericht der UN-Afghanistanmission UNAMA hat der Konflikt 2016 zu mindestens 11.418 zivilen Opfern im Land geführt. Expert*innen z. B. vom Max Planck Institut für ethnologische Studien oder dem Afghanistan Analysts Network gehen von einer erheblich höheren Dunkelziffer aus. Die Zahl getöteter oder verletzter Kinder hat den höchsten Stand erreicht, den UNAMA je dokumentiert hat.

Dass die Lage am Hindukusch seither weiter eskaliert, zeigen opferreiche Anschläge in diesem Jahr. Im ersten Quartalsbericht 2017 dokumentierte UNAMA erneut mindestens 2.181 zivile Opfer. UNAMA geht davon aus, dass regierungsfeindliche Gruppen weiterhin gezielt die Zivilbevölkerung angreifen – eine Annahme, die vom Bundesinnenminister prominent bestritten wird – und zeigt sich besonders über einen Anstieg von Frauen und Kindern unter den Opfern besorgt. Diese Erkenntnisse müssen in einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. 6. in Dresden, Abschiebungen nach Afghanistan zu beenden, einfließen.

Afghanistan ist eines der ärmsten und korruptesten Länder der Welt. Rückkehrer*innen nach Afghanistan stehen ökonomisch und humanitär vor dem Nichts. Dass sie vermögend heimkehren, wird insbesondere von Kriminellen vermutet, die sie gezielt ausrauben, erpressen und vergewaltigen. Eine Rückkehr in ihre Herkunftsorte ist regelmäßig nicht möglich. Das gilt erst recht für die Afghan*innen, die ins iranische oder pakistanische Exil geflohen waren, aber jetzt nach Afghanistan zurück sollen. In Afghanistan ist spätestens seit 2014 die Wirtschaft vollständig eingebrochen. In den Städten liegt die Arbeitslosenquote bei etwa 80 Prozent. Menschen leben in Slums, regelmäßig fehlt ihnen der Zugang zu medizinischer Versorgung. Im laufenden Jahr werden Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge 9,3 Mio. Menschen in Afghanistan akut von humanitärer Hilfe abhängig sein.

Informationen, Kontakt und

Anmeldung weiterer Unterzeichner*innen:

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Tel. 0431 735000 ● office(at)frsh.de ●  www.frsh.de

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